• Lebensalter von mindestens 17 Jahren (Berufstätigenform 19. Lebensjahr)
• Die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche körperliche und geistige Eignung
• Die zur Erfüllung der Berufspflicht erforderliche Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit
• Die erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht (9 Schulstufen)
• Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift


